Baustellen bergen von Natur aus hohe Risiken, die nur durch konsequente Sicherheitsmaßnahmen beherrschbar sind. Als erfahrene Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) sorgen wir dafür, dass Ihre Bauprojekte nicht nur reibungslos, sondern auch sicher ablaufen. Wir planen, koordinieren und überwachen alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen, damit jedes Gewerk sicher arbeitet und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Ein professioneller SiGeKo berät zu unsicheren Zuständen, schützt die Gesundheit aller Baubeteiligten und reduziert das Haftungsrisiko für den Bauherrn. Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass auf Ihrer Baustelle alles nach Plan läuft – sicher und gesetzeskonform.
Sicherheit auf Baustellen – mit einem SiGeKo
Markus Funke
Leistungen unserer Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordinatoren nach der Baustellenverordnung (BaustellV)
Eine gut koordinierte Baustelle ist eine sichere Baustelle. Mit einem professionellen SiGeKo an Ihrer Seite profitieren Sie von einer reibungslosen Zusammenarbeit aller Gewerke und einem klaren Fokus auf Sicherheit.
Überzeugt? Dann lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Baustelle zu einem sicheren Ort für alle Beteiligten wird. Kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen Beratungstermin und erfahren Sie mehr über unsere umfassenden Leistungen.
Ein SiGeKo wird auf Baustellen benötigt, bei denen mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander arbeiten und Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen koordiniert werden müssen. Besonders bei größeren Bauvorhaben oder komplexen Projekten mit erhöhten Gefährdungspotenzialen ist die Hinzuziehung eines SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben, um Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Die Hauptaufgabe eines SiGeKo besteht darin, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf der Baustelle zu planen, zu koordinieren und zu überwachen. Dazu gehört die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan), die Beratung des Bauherrn in der Planungsphase, die Durchführung von Sicherheitsbegehungen während der Bauausführung und die Sicherstellung, dass alle Gewerke sicher zusammenarbeiten, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden.
Der Bauherr ist gesetzlich verpflichtet, einen SiGeKo zu beauftragen, wenn die Baustelle die Kriterien erfüllt, die eine Koordination von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen erfordert. Diese Pflicht besteht vor allem bei größeren Bauprojekten oder wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind. Der Bauherr muss sicherstellen, dass der SiGeKo bereits in der Planungsphase eingebunden wird.
Der SiGeKo ist in der Regel nicht weisungsbefugt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, den Bauherrn und die beteiligten Unternehmen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beraten und zu koordinieren. Er identifiziert Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, um Risiken zu minimieren, aber die Durchsetzung dieser Maßnahmen obliegt den verantwortlichen Personen auf der Baustelle, wie z. B. dem Bauleiter oder den ausführenden Unternehmen.