Brandschutz

Ihr Ansprechpartner für Brandschutz im Betrieb

Unsere Brandschutzexperten bieten Ihnen umfassende Unterstützung, die über die bloße Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen hinausgeht. Wir sorgen mit unserem breiten Leistungsangebot dafür, dass Sie auf alle Eventualitäten vorbereitet sind – von der strategischen Beratung bis hin zur praktischen Umsetzung und Schulung.

Dafür erstellen wir für Sie eine detaillierte Analyse Ihrer bestehenden technischen, organisatorischen und baulichen Brandschutzmaßnahmen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Brandschutzmanagement. Unsere Lehrgänge im Brandschutz sind darauf ausgelegt, Ihre Mitarbeiter auf potenzielle Brandrisiken aufmerksam zu machen und sie auf den Ernstfall vorzubereiten.

Ihr Ansprechpartner für Brandschutz im Betrieb
Markus Funke
 

Jetzt starten!

Unsere Leistungen für den organisatorischen Brandschutz in Ihrem Unternehmen

Brandschutzbeauftragter
Brandschutzbegehungen
Erstellung von Flucht-, Rettungsweg- und Feuerwehrplänen sowie Brandschutzordnungen
Nach DIN-Normen DIN 14096, DIN ISO 23601 & DIN 14095
Brandschutzunterweisungen
Ausbildung
Brandschutzhelfer
Planung & Unterstützung für Evakuierungsübungen
Kennenlernen vereinbaren!

Brandschutz – mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung

Betrieblicher Brandschutz trägt maßgeblich zum Wohl und zur Zukunft Ihres Unternehmens. Eine durchdachte Brandschutzstrategie bietet weit mehr als nur Gesetzeskonformität:

Schutz von Personen und Sachwerten
Begrenzung von Unternehmensschäden
Geringere Kosten der Brandschadenversicherung
Effektive Reaktion im Notfall
Positives Unternehmensimage

Überzeugt? Dann lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen bestens gegen Brandgefahren gewappnet ist. Kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen Beratungstermin und erfahren Sie mehr über unser umfassendes Beratungsangebot zum Thema Brandschutz.

Kennenlernen vereinbaren!
Brandschutz im Vertrieb

Häufig gestellte Fragen

Welche Gesetze und Normen existieren für Brandschutz in Unternehmen?

Gesetze für Brandschutz in Unternehmen:

  • Bauordnung (die allgemeine Anforderungen an den Brandschutz im Bauwesen regelt)
  • Arbeitsschutzgesetze, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Normen für baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz:
Für Brandschutz in Unternehmen existieren verschiedene DIN-Normen, wie z.B. für Hochbauten, Brandmeldeanlagen oder die Wartung von Rauchwarnmeldern. Besonders relevant ist für uns die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 für Brandschutz.
 

Wie unterstützen Sie bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes für meinen Betrieb?

Als Brandschutzbeauftragte kontrollieren wir die Einhaltung und Umsetzung des Brandschutzkonzeptes. Wir überwachen die Einhaltung aller Brandschutzmaßnahmen, führen regelmäßige Kontrollen durch und passen die Maßnahmen bei Bedarf an, um auf veränderte Bedingungen zu reagieren. Darüber hinaus schulen wir Ihre Mitarbeiter, sensibilisieren sie für potenzielle Brandgefahren und stellen sicher, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

Wie häufig sollten Brandschutzübungen und -schulungen durchgeführt werden?

Brandschutzschulungen können nach Ermessen durchgeführt werden, in den meisten Fällen empfehlen wir diese jedoch einmal jährlich. Brandschutzübungen, wie etwa Evakuierungsübungen, sollten ebenfalls mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden. In besonders risikobehafteten Bereichen oder bei häufigen Veränderungen im Betrieb kann eine höhere Frequenz sinnvoll sein. Ziel ist es, die Mitarbeiter kontinuierlich auf dem neuesten Stand der Brandschutzmaßnahmen zu halten und ihre Reaktionsfähigkeit im Ernstfall zu überprüfen.