Beim Thema Arbeitssicherheit stehen für uns zwei Dinge im Mittelpunkt: Zum einen die Einhaltung der Gesetze, Vorschriften und Verordnungen von sowohl staatlicher als auch berufsgenossenschaftlicher Seite, zum anderen das Wohl Ihrer Mitarbeiter. Unser erfahrenes Team aus qualifizierten Fachkräften für Arbeitssicherheit bietet Ihnen von einer umfassenden Beratung über die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bis hin zu praxisnahen Unterweisungen zur Arbeitssicherheit Leistungen, die genau auf Ihren Betrieb zugeschnitten sind.
In unseren Unterweisungen vermitteln wir alle wichtigen Arbeitssicherheitsthemen, von den grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen bis hin zu den neuesten gesetzlichen Anforderungen. Wir informieren Ihre Mitarbeiter nicht nur, sondern motivieren sie gezielt, sicherheitsbewusst zu arbeiten.
Ihre Experten für Arbeitssicherheit im Betrieb
Markus Funke
Unsere Leistungen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter nach DGUV 2
Viele Aspekte der Arbeitssicherheit sind gesetzlich vorgeschrieben. Doch das sollte nicht der wichtigste Grund dafür sein, warum ein professioneller, sorgfältiger Umgang mit dem Thema lohnenswert ist – vielmehr überwiegen die direkten Vorteile, die sich aus konkreten Maßnahmen für Arbeitssicherheit ergeben:
Überzeugt? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin, bei dem wir Ihren individuellen Bedarf ermitteln und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand geben.
Arbeitssicherheit umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen. Dazu gehören die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter, der Umgang mit Gefahrstoffen, die Wartung von Maschinen und Anlagen, das Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und die Schaffung einer sicheren Arbeitsumgebung.
Das wichtigste Gesetz für Arbeitssicherheit in Deutschland ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz und legt die Pflichten des Arbeitgebers sowie die Rechte der Arbeitnehmer in Bezug auf Arbeitssicherheit fest.
Weitere relevante Gesetze sind je nach Branche: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (UVV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), Biostoffverordnung (BioStoffV).
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess, bei dem potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz identifiziert und bewertet werden. Ziel ist es, Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder zu beseitigen. Einfach gesagt: Es geht darum, zu prüfen, was im Arbeitsumfeld gefährlich sein könnte und wie man diese Gefährdung grundsätzlich verhindern kann.
Im Bereich Gefahrstoffmanagement bieten wir eine umfassende Unterstützung, die alle relevanten Aspekte abdeckt, um Ihre Mitarbeiter und den Betrieb bestmöglich zu schützen. Dazu gehören z.B. die Beratung zur sicheren Lagerung von Gefahrstoffen, die Erstellung eines detaillierten Gefahrstoffverzeichnisses, die Erstellung von Gefahrstoffbetriebsanweisungen und Unterweisungen zu Gefahrstoffen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten und ein hohes Sicherheitsniveau in Ihrem Betrieb zu gewährleisten.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt als unabhängiger Berater eine Expertenfunktion im Unternehmen. Sie hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Dazu gehören die Beratung bei der Gestaltung sicherer Arbeitsprozesse, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften, die Organisation von Unterweisungen sowie die Ermittlung von Unfallursachen.